Die Kirchliche Sozialstation wurde 1979 von den sieben evangelischen Kirchengemeinden in enger Kooperation mit den Nachbarschaftshilfen der ökumenischen Vereine für Caritas und Diakonie gegründet. Sie nahm am 01.01.1980 ihren Dienst für alle Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes “Elsenztal” auf. Die Dienste und Leistungen der Kirchlichen Sozialstation Elsenztal stellen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten allen Menschen ohne Rücksicht auf Konfession und Nationalität zur Verfügung.

Die Kirchliche Sozialstation hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Zweck ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege und wohnortnahen Versorgung älterer Menschen und ihrer Angehörigen. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und Mitglied im Diakonischen Werk (DW) Baden. Im Rahmen seiner Dienstleistungen verhandelt das DW Baden für uns und weitere Sozialstationen die Preise für unsere Leistungen mit den Pflege- und Krankenkassen.

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Geschäftsführende Vorstand.
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den o. g. ev. Kirchengemeinden (Gründungsmitglieder) zusammen. Sie findet in der Regel jährlich statt. Im Rahmen ihrer satzungsgemäßen grundlegenden Aufgaben obliegt ihr z.B. die Wahl der ehrenamtlichen Aufsichtsräte in den Aufsichtsrat, den Beschluss deren Aufwandsentschädigung, den Beschluss des jährlichen Wirtschafts- und Stellenplans und Satzungsänderungen.

Der Aufsichtsrat setzt sich aus fünf Personen mit kirchlicher, politischer und fachspezifischer Kompetenz zusammen. Er wird für jeweils vier Jahre gewählt. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat an: (v.l.n.r.) Pfarrerin Ulrike Walter, Karin Stelzer (stellv. Vorsitzende), Simone Heitz, Bürgermeister John Ehret (Vorsitzender) und Beate Butschbacher

Der Aufsichtsrat agiert als Gremium. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist er an die satzungsgemäßen Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der Aufsichtsrat hat den Geschäftsführenden Vorstand zu beraten, zu begleiten und zu überwachen, sowie die ihm von der Satzung zugewiesenen Beschlüsse zu fassen.

Der Geschäftsführende Vorstand ist für die strategische und operative Leitung der kirchlichen Sozialstation verantwortlich. Dabei arbeitet er im Leitungsteam eng mit den Leitungen der Fachbereiche Pflege und Verwaltung, sowie im Leitungskreis mit der MAV (Mitarbeitervertretung) und weiteren Führungskräften zusammen. Er ist Dienst- und Fachvorgesetzter aller Mitarbeitenden der Kirchlichen Sozialstation.

Der Geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, informiert die Mitgliederversammlung und – in regelmäßigen Sitzungen – den Aufsichtsrat z.B. über wesentliche Entwicklungen der Sozialstation, berichtet z.B. über Personalfragen, den aktuellen Stand laufender Angelegenheiten, legt den Wirtschaftsplan zur Beratung und Beschlussfassung vor, bindet ihn in wichtige Entscheidungen ein.

Unser Leitungsteam